Windenergieanlagen und Erweiterung Niedersachsenpark Ost sorgen für heftige Diskussionen Bericht von der Gemeinderatssitzung am 01.07.2025 von Heinrich-Bernhard Münzebrock Nach der Begrüssung aller Anwesenden durch Herrn Rainer Duffe und der Feststellung der ordnungsgemßen Ladung folgte die Genehmigung des Protokolls der letzten Ratssitzung vom 24.04.2025. Im Anschluss führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass die Fertigstellung der neuen Anschlussstelle der Autobahn A1 / Rieste für den August 2025 geplant ist. Die Wiedereröffnung des Naturbads in Vörden ist für Freitag, dem 04.07.2025, um 14 Uhr geplant. Bezüglich der Neuwahl des Bürgermeisters im Jahre 2026 hat das Land Niedersachsen den Termin für die Direktwahl auf den Termin für die allgemeine Kommunalwahl am 13.09.2026 festgesetzt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl wird am 27.09.2026 durchgeführt. Unter Top 5 befasste sich der Rat mit der Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen. Hier ging es zunächst um eine Spende des Fördervereins der Grundschule Vörden über 4.211,60 EUR für die Anschaffung eines Dreier-Turn-Recks und eines Balancier- und Hüpfstein-Parcours auf dem Schulhof der Grundschule Vörden. Der Förderverein der Grundschule hat für diese Maßnahme 2.500 EUR von der LzO und 1.500 EUR von der Volksbank Dammer Berge erhalten. Weiter ging es um die Annahme von freiwilligen Zahlungen von Betreibern bestehender Windenergieanlagen nach dem EEG im Jahr 2024. Hier die Aufstellung der Spenden: Dem schloss sich der Rat an. Als nächster Punkt stand die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Biester Feld/Im Deepen Brooke" in Bieste / Nellinghof auf der Agenda: Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der Offenlegungsbeschluss. In diesem Bereich sind insgesamt 6 neue Windkraft-anlagen mit einer Flügelspitzenhöhe von 245 mtr. und einer Leistung von je 7 MWh geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Zeitraum vom 06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025) wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Neben der Öffentlichkeit sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt worden. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage zur Kenntnis aufgeführt. Lt. Aussage unseres Bauamtsleiters Herr Jürgen Rolfsen brachten die vorgebrachten Einwendungen, im Fall des Windparks Bieste wie auch im Fall des Windparks Vörden, seitens der Behörden keine grundsätzlichen Bedenken, seitens der privaten Stellungnahmen umfassten die Bedenken der Bürger in erster Linie die Fauna, Immissionen, das Landschaftsbild, die Transparenz, Abstandsregelungen , Potentialflächen und den Wertverlust. Die anschließenden Beschlussempfehlungen fanden die Zustimmung der Mehrheit des Rates. Stellungnahmen zu diesem Punkt finden Sie: hier, hier Gutachten usw.: hier, hier, hier, hier, hier, hier Es folgte die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Windpark Vörden" in Vörden: Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung und der Offenlegungsbeschluss. In diesem Bereich sind 3 neue Windkraftanlagen mit einer Flügelspitzenhöhe von 245 mtr. und einer Leistung von jeweils 7 MWh geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Zeitraum vom 06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025) wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Neben der Öffentlichkeit sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt worden. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage zur Kenntnis aufgeführt. Für die notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen stellt Herr Felix Kronlage Flächen im Bereich des Hofes in Nellinghof zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wies unser Ratsmitglied Herr Josef Schönfeld noch einmal auf den Schutz der Bürger hin. 600 mtr. Abstand zur nächsten Bebauung reichen nicht. Durch den Schattenschlag und die imposante Größe der geplanten Windkraftanlagen könnten die Anwohner einen Teil ihrer Lebensqualität und Wert des Gebäudes einbüßen. Die entsprechenden Beschlussempfehlungen fanden die Zustimmung der Mehrheit des Rates. Stellungnahmen zu diesem Punkt finden Sie: hier, hier Gutachten usw.: hier, hier, hier Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie: hier Mittlerweile wurde bekannt, dass der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden eine Klage durch den Nabu, bezüglich der Planungen der Windkraftanlagen, droht. Weitere Infos: hier Unter Top 11 stand der Bebauungsplan Nr. 87 "Erweiterung Niedersachsenpark Ost" in Hörsten/Vörden auf der Agenda. Hier ging es in erster Linie um den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Dazu führte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen aus, dass man im Zuge der Erstellung der neuen Autobahnanschlussstelle A 1 (Rieste) weitere Gewerbeflächen östlich der Autobahn A 1, im Rahmen des Niedersachsenparks, anbieten möchte. Als raumordnerisches Ziel ist im regionalen Raumordnungsplan des Landkreises Vechta für den Gewerbestandort Neuenkirchen/Vörden an der Autobahn-Anschlussstelle ein Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten ausgewiesen. Es sollen möglichst interkommunale Gewerbegebiete entwickelt werden. Die angestrebte kommunale Planung erfolgt somit im Einklang mit diesen raumordnerischen Zielen bzw. Grundsätzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der rechten Seite dargestellt und weist eine Flächengröße von rd. 54 ha aus. Für die Konkretisierung der Planung ist es erforderlich, die Belange der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit frühzeitig einzuholen. Die frühzeitige Beteiligung nach den § 3 und 4 Abs. 1 BauGB soll in absehbarer Zeit durchgeführt werden. Die zu berücksichtgenden Belange umfassen die Raumordnung, Natur- und Artenschutz, Kompensation, wasserwirtschaftliche Belange wie z. B. das Überschwemmungs- gebiet "Rote Rieden" und das Trinkwassereinzugsgebiet "Wittefeld". Dazu kommen verkehrliche Belange, Immissionschutz und die Ver- und Entsorgung. In der anschließenden Diskussion betonte Herr Josef Schönfeld, von der IGNV, in seinem Statement, die Notwendigkeit von gemeindeeigenen Gewerbegebieten außerhalb des Niedersachsenparks. Man könne dieses Gebiet nach und nach zu einem gemeindeeigenen Gewerbegebiet entwickeln. Sinnvoll für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wie auch für die Gemeinde Rieste. Mit der Eingliederung dieser Flächen in den Niedersachsenpark vergibt die Gemeinde eine einmalige Chance für die Zukunft. Herr Günther Plohr (SPD) betonte, dass die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden nach Ablauf der Bindung an die Niedersachsenpark Gesellschaft, nach 25 Jahren, die gemeindeeigenen Flächen zurückbekommt, incl. der entsprechenden Steuereinnahmen. Dem gegenüber betonte Herr Heinz Fehrmann, von der IGNV, dass wir nicht umhin kommen, dass Firmen wie Grimme und Zerhusen hier an Ort ihre Steuern zahlen. Herr Heinrich Brandt (CDU) führte aus, das die Nichtumsetzung der Erweiterung des NDS Parks eher einer "Zukunftsverweigerung" gleiche, "wir bekommen unseren Anteil nach Ablauf der Vertragsdauer zurück, wir sollten uns auf den Park verlassen". Herr Heinz Fehrmann (IGNV) betonte daraufhin noch einmal die Notwendigkeit, dass die Gemeinde mehr Einnahmen aus dem Niedersachsenpark generieren muss. Herr Helmut Steinkamp (CDU) sprach sich dafür aus, weiterzumachen wie bisher. Herr Josef Schönfeld betonte in seinem Abschlussplädoyer noch einmal, das ein Anteil von 1/6 tel der Einnahmen aus dem Niedersachsenpark nicht reiche um die Herausforderungen, die auf unsere Gemeinde zukommen, zu meistern. Am Ende fand auch dieser Punkt die Zustimmung der Mehrheit im Rat. Als weiter Punkt stand die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen auf der Agenda. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen im Haushaltsplan 2025 1.500.000 EUR vorgesehen sind. In den Jahren 2022 bis 2024 wurde bereits 850.000 EUR für die Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind für die Baumaßnahme Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in Höhe von 2,35 Mio. EUR eingeplant, so dass insgesamt 4,7 Mio. EUR verfügbar sind. Laut aktueller Kostenberechnung des Planungsbüros Mutert wird jetzt mit Gesamtkosten von rd. 5,3 Mio. EUR gerechnet. Die Mehrkosten entfallen im Wesentlichen auf den Altbau. Im Zuge der Ausführungsplanung inkl. Statik und Brandschutz sind die Umbaumaßnahmen umfangreicher als geplant. So muss im Altbau u.a. die komplette Wärmedämmung entfernt, entsorgt und neu eingebaut werden. Für die Umgestaltung des Jahrgangsbereiches sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen einzuplanen, um Brandüberschläge zwischen den einzelnen Jahrgängen zu verhindert. Außerdem müssen mehrere Türen als F.30 Türen ausgebaut werden, um die Brandschutzbereiche abzugrenzen. U.a. durch das Öffnen der Räume zu den Fluren sind auch die Malerarbeiten umfangreicher, da z.B. alle Böden erneuert werden. Beim Mensabereich ist eine Teilbarkeit vorgesehen, damit der alte und der neue Bereich auch getrennt genutzt werden können. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Kosten für den Altbau um 489.500 EUR auf 2.164.500 EUR. Beim Neubau steigen die Kosten nach der Ausführungsplanung von 1.748.000 EUR auf 1.835.000 EUR (+87.000 EUR). Durch die steigenden Baukosten steigen u.a. auch die Baunebenkosten. Aktuell werden die Ausschreibungen vorbereitet und sollen zeitnah veröffentlicht werden. Eine Auftragsvergabe ist für die Monate Juli bis September vorgesehen. Es können aber nur alle Aufträge vergeben werden, wenn entsprechende Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Sollte der Kostenrahmen von 5,3 Mio. EUR tatsächlich erreicht werden, würden demnach Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000 EUR fehlen, um die Durchführung des Vorhabens sicherzustellen. Gem. § 119.Abs. 5 NkomVG dürfen überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Eine Verschiebung der Auftragsvergabe auf den neuen Haushalt bzw. einen Nachtragshaushalt würde zur Verzögerung der Baumaßnahme führen. Da Mittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz eingeplant sind, muss die Maßnahme bis spätestens Ende 2027 abgeschlossen sein. Eine Verzögerung der Durchführung könnte somit einer fristgemäßen Fertigstellung und so der Förderung entgegenstehen, so dass die Unabweisbarkeit gegeben ist. Im Haushalt sind neben den o.g. Verpflichtungsermächtigungen weitere 1.270.000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen eingeplant, davon 170.000 EUR für die Einrichtung an der Grundschule Neuenkirchen, 630.000 EUR für das TLF 4000 Feuerwehr Vörden und 470.000 EUR für das LF Logistik der Feuerwehr Neuenkirchen. Ob für diese Positionen tatsächlich in diesem Jahr eine Auftragsvergabe erfolgt, steht bisher nicht fest. Eine mögliche Auftragsvergabe würde aber frühestens zum Ende des Jahres erfolgen, so dass dann ggfls. im Nachtragshaushalt noch eine Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen kann. Grundsätzlich steht dieser Betrag aber zur Absicherung der Aufträge für die Grundschule Neuenkirchen zur Verfügung, solange der in der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag von 3,62 Mio. EUR insgesamt nicht überschritten wird. Nach einigen Wortmeldungen, die die Enttäuschung bezüglich der Mehrkosten und die unvollständige Planung der Firma Mutert zum Ausdruck brachten und der Feststellung, dass es jetzt kein Zurück gibt, schlossen sich schließlich alle Mitglieder des Rats den Ausführungen unserer Kämmerin an. Als einer der letzten Punkte des öffentlichen Teils der Sitzung stand die Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 auf der Agenda. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass die Ergebnisrechnung 2023 im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 400.755,89 EUR und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 82.522,86 EUR ausweist. Das Gesamtergebnis beträgt demnach -318.233,03 EUR. Die Überschüsse des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses stehen nach Abführung an die Rücklage aus Überschüssen in zukünftigen Haushaltsjahren zur Abdeckung von evtl. auftretenden Fehlbeträgen zur Verfügung. Überschüsse können auch in Basisreinvermögen umgewandelt werden. Um aber auch in finanziell schwierigen Jahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Normalfall den Rücklagen zugeführt. Im Hinblick auf Fehlbeträge aus den Jahren 2022 bis 2025 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 17.10.2024 festgelegt, dass diese Fehlbeträge auf Grund von § 182 Abs. 4 und 5 NKomVG Fehlbeträge als Folge des Ukrainekrieges darstellen. Die Fehlbeträge dieser Jahre sind in der Bilanz gesondert auszuweisen und sollen in einem Zeitraum von maximal 30 Jahren gedeckt werden. Eine Entscheidungsmöglichkeit des Rates über die gesonderte Ausweisung ist nicht gegeben. Die Frist zur Deckung dieser Fehlbeträge beginnt mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025, erst dann kann über eine Deckung entschieden werden. Über die Zuführung des Überschusses an die Rücklage außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 123 Abs. 1 NkomVG.). Das Ergebnis der Finanzrechnung stellt die Veränderung der liquiden Mittel dar. Im Jahr 2023 reduziert sich der Zahlungsmittelbestand um 2.226.076,12 EUR auf 2.404.258,28 EUR. Der Jahresabschluss wurde in der Zeit 13.01.2025 bis zum 03.03.2025 (mit Unterbrechungen) vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta geprüft. Der abschließende Prüfbericht vom 20.03.2025 ist am 20.03.2025 bei der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden eingegangen. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurde folgende Feststellung getroffen: Aufgrund der vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum 31.12.2023, über deren Ergebnisse dieser Prüfbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften informiert, bestätigen wir: „Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wird bestätigt, dass - der Haushaltsplan eingehalten worden ist, - die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten worden sind, - bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und - sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden darstellt.“ Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden über den Jahresabschuss 2023 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung erteilt. Das Gebührenaufkommen aus Benutzungsgebühren soll nach § 5 NKAG die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, aber nicht übersteigen. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Zur haushaltsrechtlichen Umsetzung dieser Vorgaben wird in der Bilanz ein Sonderposten Gebührenausgleich für Überdeckungen ausgewiesen (§ 55 Abs. 3 Nr. 1.4.3 KomHKVO). Entnahmen und Zuführungen können ohne eine ergebniswirksame Buchung direkt dem Sonderposten entnommen oder zugeführt werden. Bisher wird in der Bilanz ein Sonderposten Gebührenausgleich in Höhe von 343.660,75 EUR ausgewiesen, davon 323.646,49 EUR für zentrale Schmutzwasserbeseitigung, 16.681,05 EUR für Niederschlagswasserbeseitigung und 3.333,21 EUR für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung. Aktuell ergeben sich aus den Nachkalkulationen der Abwasserbeseitigung noch Überdeckungen für die Jahre 2019/2020 und 2021/2022 in Höhe von 35.435 Euro, die auszugleichen und als Sonderposten ausgewiesen werden müssen. Dem Sonderposten Gebührenausgleich kann ein Betrag in Höhe von 308.225,75 EUR (343.660,75 EUR./. 35.435,00 EUR) entnommen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden. Dem schlossen sich die Mitglieder des Finanzausschusses an. Unterlagen zu diesem Punkt finden Sie hier, hier, hier Es folgten Informationen zum Niedersachsenpark - dazu führte unser Bürgermeister aus, dass das Bauvorhaben der Firma Rawie, westlich der Firma Zerhusen, gestartet sei. Dort entsteht eine Produktionsstätte für Prellböcke und Schranken für die Bahn, wie auch für Schranken als Abgrenzung von Parkplätzen. Weiter führte er aus, dass das Bauvorhaben der Firma Grimme, bezüglich eines Gebrauchtmaschinen-Centers, gestartet sei. Zusätzlich ist bekanntgeworden, dass die Firma Grimme die Produktionshalle "Advanced" übernommen hat und als Teilelager für den weltweiten Vertrieb nutzen möchte. Unter dem Punkt "Anregungen und Anfragen" lobte Herr Josef Schönfeld (IGNV) die neu angelegten Kompensationsflächen, die der OOWV für die Gemeinde in Nellinghof im Herbst letzten Jahres angelegt hat. Er merkte weiterhin an, das ein Teil der Kompensationspunkte im Wert von ca. 500.000 Euro, die jetzt in Nellinghof angelegt wurden, noch für den B-Plan 49 nachgeholt werden mussten. Der Investor hatte seinerzeit die vertraglich vereinbarte Kompensation nicht durchgeführt. Herr Schönfeld wollte wissen, ob die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden diese ca. 500.000 Euro vom Investor erstattet bekommt. Darauf erwiderte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann, dass es der Vertrag, aufgrund éiner unglücklichen Vertragsgestaltung, nicht hergibt, dass die Gemeinde das Geld vom Investor erstattet bekommt. Wir von der IGNV bemängeln, dass hier still und heimlich ca. 500.000 Euro in den Wind gesetzt wurden, die jetzt natürlich an anderer Stelle fehlen. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. >