Neu - Themen der Sitzung: unterjähriger Bericht über die finanzielle Lage der Gemeinde zum Stichtag 31.12.2024 und 31.05.2025, Annahme von Spenden, Verpflichtungserklärung für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen und die Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 Bericht von der Finanzausschusssitzung vom 17.06.2025 von Heinrich-Bernhard Münzebrock Nach der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Heinrich Brandt, der Begrüßung aller Anwesenden und der Feststellung der Beschlussfähigkeit, folgte die Genehmigung des Protokolls über die Sitzung im Finanzausschuss vom 26.11.2024. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" stand ein Antrag der IGNV Fraktion zur Debatte. Der Antrag beinhaltete den Wunsch die im Sozialausschuss dargestellten Ausgaben für das Bildungswerk Dammer Berge e. V. zum Thema im Finanzausschuss zu machen. Hierbei handelt es sich um eine jährliche Förderung in Höhe von ca. 60.000 Euro. Wir von der IGNV sehen es als notwendig an, dass sich der Finanzausschuss mit diesem Thema beschäftigt. Es geht uns nicht um die Förderung sondern um das Prinzip. So stellte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann noch einmal die Zusammenhänge in Punkto Zuschuss zum Bildungswerk Dammer Berge e.V. vor: In einer von Aufbruchstimmung geprägten gemeinsamen Sitzung der Fraktions-vorsitzenden sowie der Vorsitzenden der zuständigen Fachausschüsse am 04.06.2025 wurde die aktuelle Situation des Bildungswerks Dammer Berge e.V. umfassend dargestellt und dessen zukünftige Ausrichtung intensiv diskutiert. Die Präsentation der beiden tragenden Säulen des Bildungswerks – Erwachsenenbildung und Kindertagespflege – machte deutlich, welch zentrale Rolle die Einrichtung künftig für eine bedarfsorientierte, ortsnahe und generationenübergreifende Bildungsarbeit einnehmen kann. Deutlich wurde: vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen – insbesondere im Bereich Klimaschutz, Naturschutz und Pflege – kommt dem Bildungswerk als Ort des lebenslangen Lernens eine immer zentralere Bedeutung zu. Die angestrebte Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedskommunen und Kirchengemeinden unterstreicht zusätzlich die regionale Verankerung und den Anspruch, Bildungsangebote nah an den Menschen zu gestalten. Um diesen inhaltlichen und strukturellen Aufbruch zu ermöglichen, ist eine stabile finanzielle Grundlage unerlässlich. Die folgende Beschlussempfehlung legt daher die Eckpunkte der künftigen Finanzierung des Bildungswerks dar, um dessen Weiterentwicklung nachhaltig zu unterstützen. Das Bildungswerk Dammer Berge e.V. steht vor einem wichtigen Entwicklungsschritt. Mit einer verbesserten finanziellen Ausstattung, einem neuen Standort, der alte Standort im Kloster in Damme erwies sich als nicht geeignet, und einer klaren strategischen Ausrichtung kann es seine Rolle als Motor für Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und lebenslanges Lernen in der Region nachhaltig ausbauen. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen für jede einzelne Kommune und schafft damit eine transparente Grundlage für die abschließende Beschlussfassung: Weiter berichtete unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock, dass die Drogeriekette "Rossmann" eine Aktion unter dem Motto "Rossmann spendet Licht" gestartet hat. Es handelt sich hierbei um eine Spendenaktion für Schulen. Das Ziel sind bessere Lernbedingungen durch moderne LED Beleuchtung sowie der Beitrag zum Klimaschutz. Im Zuge dessen soll die verhandene Beleuchtung durch eineenergiesparende LED Beleuchtung ersetzt werden. Die Sachspende beinhaltet die dafür notwendigen Leuchten, Leuchtmittel und das Lichtmanagement. Die Einbaukosten muss die Gemeinde übernehmen. Die Anmeldung für das Förderprogramm für die Oberschule in Neuenkirchen-Vörden erfolgte am 14.04.2025. Die Zusage steht noch aus. Es folgte die Vorstellung der Zahlen aus dem unterjährigen Berichtswesen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum Stichtag 31.12.2024. Unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock führte dazu aus, dass statt des geplanten Fehlbetrages von 562.760 EUR zurzeit ein Überschuss von 816.198,63 EUR im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen werden kann. Im außerordentlichen Ergebnis wird ein Überschuss von 653.114,08 EUR ausgewiesen, ein Planansatz war nicht vorhanden. Es handelt sich jedoch um vorläufige Zahlen, da die Anlagenbuchhaltung noch nicht abgeschlossen ist und somit noch nicht alle Abschreibungen gebucht werden konnten. Außerdem wurden auch sonstige Abschlussbuchungen wie z.B. Wertberichtungen noch nicht vorgenommen. Es kann somit noch zu einer Verschlechterung des Ergebnisses kommen. Die Verbesserung des Ergebnisses ist insbesondere auf die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Außerdem wurden die Ausgabeansätze nicht komplett ausgeschöpft. Von den Gewerbesteuerzahlen entfallen 2,4 Mio. EUR auf Nachzahlungen für Vorjahre. - Liquiditätskredite wurden 2024 nicht in Anspruch genommen. Die vorhandene Liquidität war ausreichend, damit die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ihren Zahlungsverpflichtungen termingereicht und vollständig nachkommen konnte. - Die Kreditaufnahme von 2.004.777,95 EUR erfolgte aufgrund der übertragenen Kreditermächtigung aus 2023. Von der restlichen Ermächtigung aus 2023 in Höhe von 3.416.372,05 ERU wurde Anfang 2025 ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR als Darlehn der KfW aufgenommen. Die restliche Ermächtigung 2023 ist mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025 verfallen. - Die Kreditermächtigung 2024 in Höhe von 2.255.550 EUR wurde in das Jahr 2025 übertragen. - Ende 2024 wurden im Ergebnishaushalt Haushaltsreste in Höhe von 102.995,23 EUR, davon 82.641,96 EUR für Schulbudget´s. Es wurden investive Haushaltsreste in Höhe von 7.084.906,85 EUR gebildet, die teilweise durch die übertragene Kreditermächtigung finanziert sind. Die dazugehörige Vorlage mit weiteren Daten finden Sie hier Unter Top 5 folgte die Vorstellung der Zahlen aus dem unterjährigen Berichtswesen mit Stand 31.05.2025. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass bisher keine Liquiditätskredite in Anspruch genommen wurden. Die vorhandene Liquidität ist zurzeit ausreichend, damit die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden ihren Zahlungsverpflichtungen termingereicht und vollständig nachkommen kann - Es sind investive Haushaltsreste in Höhe von 7.084.906,85 EUR aus 2024 übertragen worden, die zum Teil aus der vorhandenen Liquidität finanziert werden müssen. Es wurde aber auch die Kreditermächtigung in Höhe von 2.255.550 EUR aus 2024 zur Finanzierung übertragen. Die übertragene Kreditermächtigung aus 2024 verfällt spätestens mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026. Außerdem wurde zur Sicherstellung der Finanzierung vor Inkrafttreten der Haushaltsatzung 2025 aus der noch verfügbaren Ermächtigung 2023 ein KFW Darlehn in Höhe von 1,5 Mio. EUR aufgenommen. - Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit liegen alle sowohl in den Plan- als auch in den Ist-Zahlen oberhalb der Werte des Vorjahres. - Die Gewerbesteuererträge beinhalten den Steuertermin zum 15.02. und 15.05. In den Erträgen sind Nachzahlungen für Vorjahre in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR enthalten. Außerdem wurde der Hebesatz gegenüber dem Vorjahr von 363 % auf 370 % angehoben. Zurzeit kann davon ausgegangen werden, dass der Ansatz der Gewerbesteuererträge überschritten wird, dies führt dann aber auch zu steigenden Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage. - In den Summen für den Einkommen- und Umsatzsteueranteil sind jeweils 5 Zahlungen für das laufende Jahr enthalten. In den Zahlen für den Einkommensteueranteil ist eine Nachzahlung für 2024 in Höhe von rd. 150.000 EUR enthalten. Im Betrag 2024 ist lediglich eine Nachzahlung in Höhe von rd. 2.500 EUR für 2023 enthalten. Außerdem wurden bis Mai 2024 noch die alten Schlüsselzahlen verwendet, die um 3,17 % niedriger lagen als die aktuellen Schlüsselzahlen. Ein Ausgleich für die Monate erfolgte mit der Nachzahlung 2024. Bei der Umsatzsteuer ist ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von rd. 26.500 EUR für 2024 enthalten, im Vorjahr lag die Nachzahlung nur bei rd. 1.700 EUR. Auch hier waren bis Mai 2024 noch die alten Schlüsselzahlen berücksichtigt worden, die um 7,4 % unterhalb der aktuellen Schlüsselzahlen lagen. Auch hier erfolgte der Ausgleich mit der Nachzahlung für 2024. - Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2024 stehen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen. - Bei dem aufgenommenen Darlehnsbetrag handelt es sich um ein KFW-Darlehn für den Neubau des Feuerwehrhauses Vörden. Die entsprechende Vorlage mit weiteren Zahlen finden Sie hier Unter Top 6 und 7 befasste sich der Finanzausschuss mit der Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen. Hier ging es zunächst um eine Spende des Fördervereins der Grundschule Vörden über 4.211,60 EUR für die Anschaffung eines Dreier-Turn-Recks und eines Balancier- und Hüpfstein-Parcours auf dem Schulhof der Grundschule Vörden. Der Förderverein der Grundschule hat für diese Maßnahme 2.500 EUR von der LzO und 1.500 EUR von der Volksbank Dammer Berge erhalten. Weiter ging es um die Annahme von freiwilligen Zahlungen von Betreibern bestehender Windenergieanlagen nach dem EEG im Jahr 2024. Hier die Aufstellung der Spenden: Anzumerken sei, dass die Windkraftanlagenbetreiber auf dem gemeindeeigenen Gebiet keine Spende geleistet haben. Die Mitglieder des Finanzauschusses stimmten im Anschluss für die Annahme der Spenden. Als weiter Punkt stand die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen auf der Agenda. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass für die Erweiterung der Grundschule Neuenkirchen im Haushaltsplan 2025 1.500.000 EUR vorgesehen sind. In den Jahren 2022 bis 2024 wurde bereits 850.000 EUR für die Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind für die Baumaßnahme Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 und 2027 in Höhe von 2,35 Mio. EUR eingeplant, so dass insgesamt 4,7 Mio. EUR verfügbar sind. Laut aktueller Kostenberechnung des Planungsbüros Mutert wird jetzt mit Gesamtkosten von rd. 5,3 Mio. EUR gerechnet. Die Mehrkosten entfallen im Wesentlichen auf den Altbau. Im Zuge der Ausführungsplanung inkl. Statik und Brandschutz sind die Umbaumaßnahmen umfangreicher als geplant. So muss im Altbau u.a. die komplette Wärmedämmung entfernt, entsorgt und neu eingebaut werden. Für die Umgestaltung des Jahrgangsbereiches sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen einzuplanen, um Brandüberschläge zwischen den einzelnen Jahrgängen zu verhindert. Außerdem müssen mehrere Türen als F.30 Türen ausgebaut werden, um die Brandschutzbereiche abzugrenzen. U.a. durch das Öffnen der Räume zu den Fluren sind auch die Malerarbeiten umfangreicher, da z.B. alle Böden erneuert werden. Beim Mensabereich ist eine Teilbarkeit vorgesehen, damit der alte und der neue Bereich auch getrennt genutzt werden können. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Kosten für den Altbau um 489.500 EUR auf 2.164.500 EUR. Beim Neubau steigen die Kosten nach der Ausführungsplanung von 1.748.000 EUR auf 1.835.000 EUR (+87.000 EUR). Durch die steigenden Baukosten steigen u.a. auch die Baunebenkosten. Aktuell werden die Ausschreibungen vorbereitet und sollen zeitnah veröffentlicht werden. Eine Auftragsvergabe ist für die Monate Juli bis September vorgesehen. Es können aber nur alle Aufträge vergeben werden, wenn entsprechende Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Sollte der Kostenrahmen von 5,3 Mio. EUR tatsächlich erreicht werden, würden demnach Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000 EUR fehlen, um die Durchführung des Vorhabens sicherzustellen. Gem. § 119.Abs. 5 NkomVG dürfen überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Eine Verschiebung der Auftragsvergabe auf den neuen Haushalt bzw. einen Nachtragshaushalt würde zur Verzögerung der Baumaßnahme führen. Da Mittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz eingeplant sind, muss die Maßnahme bis spätestens Ende 2027 abgeschlossen sein. Eine Verzögerung der Durchführung könnte somit einer fristgemäßen Fertigstellung und so der Förderung entgegenstehen, so dass die Unabweisbarkeit gegeben ist. Im Haushalt sind neben den o.g. Verpflichtungsermächtigungen weitere 1.270.000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen eingeplant, davon 170.000 EUR für die Einrichtung an der Grundschule Neuenkirchen, 630.000 EUR für das TLF 4000 Feuerwehr Vörden und 470.000 EUR für das LF Logistik der Feuerwehr Neuenkirchen. Ob für diese Positionen tatsächlich in diesem Jahr eine Auftragsvergabe erfolgt, steht bisher nicht fest. Eine mögliche Auftragsvergabe würde aber frühestens zum Ende des Jahres erfolgen, so dass dann ggfls. im Nachtragshaushalt noch eine Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgen kann. Grundsätzlich steht dieser Betrag aber zur Absicherung der Aufträge für die Grundschule Neuenkirchen zur Verfügung, solange der in der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag von 3,62 Mio. EUR insgesamt nicht überschritten wird. Nach einigen Wortmeldungen mit der Frage nach den Gründen für die Mehrkosten, schlossen sich schließlich alle Mitglieder des Finanzausschuss den Ausführungen unserer Kämmerin an. Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung stand die Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 auf der Agenda. Dazu führte unsere Kämmerin Frau Doris Suhrenbrock aus, dass die Ergebnisrechnung 2023 im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 400.755,89 EUR und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 82.522,86 EUR ausweist. Das Gesamtergebnis beträgt demnach -318.233,03 EUR. Die Überschüsse des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses stehen nach Abführung an die Rücklage aus Überschüssen in zukünftigen Haushaltsjahren zur Abdeckung von evtl. auftretenden Fehlbeträgen zur Verfügung. Überschüsse können auch in Basisreinvermögen umgewandelt werden. Um aber auch in finanziell schwierigen Jahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Normalfall den Rücklagen zugeführt. Im Hinblick auf Fehlbeträge aus den Jahren 2022 bis 2025 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 17.10.2024 festgelegt, dass diese Fehlbeträge auf Grund von § 182 Abs. 4 und 5 NKomVG Fehlbeträge als Folge des Ukrainekrieges darstellen. Die Fehlbeträge dieser Jahre sind in der Bilanz gesondert auszuweisen und sollen in einem Zeitraum von maximal 30 Jahren gedeckt werden. Eine Entscheidungsmöglichkeit des Rates über die gesonderte Ausweisung ist nicht gegeben. Die Frist zur Deckung dieser Fehlbeträge beginnt mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025, erst dann kann über eine Deckung entschieden werden. Über die Zuführung des Überschusses an die Rücklage außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 123 Abs. 1 NkomVG.). Das Ergebnis der Finanzrechnung stellt die Veränderung der liquiden Mittel dar. Im Jahr 2023 reduziert sich der Zahlungsmittelbestand um 2.226.076,12 EUR auf 2.404.258,28 EUR. Der Jahresabschluss wurde in der Zeit 13.01.2025 bis zum 03.03.2025 (mit Unterbrechungen) vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta geprüft. Der abschließende Prüfbericht vom 20.03.2025 ist am 20.03.2025 bei der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden eingegangen. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurde folgende Feststellung getroffen: Aufgrund der vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zum 31.12.2023, über deren Ergebnisse dieser Prüfbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften informiert, bestätigen wir: „Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wird bestätigt, dass - der Haushaltsplan eingehalten worden ist, - die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten worden sind, - bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und - sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden darstellt.“ Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden über den Jahresabschuss 2023 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung erteilt. Das Gebührenaufkommen aus Benutzungsgebühren soll nach § 5 NKAG die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, aber nicht übersteigen. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Zur haushaltsrechtlichen Umsetzung dieser Vorgaben wird in der Bilanz ein Sonderposten Gebührenausgleich für Überdeckungen ausgewiesen (§ 55 Abs. 3 Nr. 1.4.3 KomHKVO). Entnahmen und Zuführungen können ohne eine ergebniswirksame Buchung direkt dem Sonderposten entnommen oder zugeführt werden. Bisher wird in der Bilanz ein Sonderposten Gebührenausgleich in Höhe von 343.660,75 EUR ausgewiesen, davon 323.646,49 EUR für zentrale Schmutzwasserbeseitigung, 16.681,05 EUR für Niederschlagswasserbeseitigung und 3.333,21 EUR für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung. Aktuell ergeben sich aus den Nachkalkulationen der Abwasserbeseitigung noch Überdeckungen für die Jahre 2019/2020 und 2021/2022 in Höhe von 35.435 Euro, die auszugleichen und als Sonderposten ausgewiesen werden müssen. Dem Sonderposten Gebührenausgleich kann ein Betrag in Höhe von 308.225,75 EUR (343.660,75 EUR./. 35.435,00 EUR) entnommen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden. Dem schlossen sich die Mitglieder des Finanzausschusses an. Unterlagen zu diesem Punkt finden Sie hier, hier, hier Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. >