Neu - Themen: neue Windparks in Bieste und Vörden - Erweiterung Niedersachsenpark östlich der A1 Bericht von der Bauausschusssitzung vom 16.06.2025 von Heinrich-Bernhard Münzebrock In Folge der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Herrn Andreas Frankenberg der Begrüßung der Anwesenden und der Feststellung der Beschlussfähigkeit, erfolgte die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.03.2025. Unter dem Punkt "Eingänge und Mitteilungen" standen Informationen durch unserem Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen auf der Agenda: bezüglich des Umbau des Knotenpunktes Stickteich-Kreuzung L76/L107 führte er aus, dass die Umgestaltung der Kreuzung auf den Betrieb mit Ampeln am 23.06.2025 starten wird. Man rechnet für den 31.08.2025 mit dem Abschluss der Baumaßnahme. Für die Dauer der Bauarbeiten wird die Stickteichkreuzung teilweise gesperrt. So wird der Verkehr, von der A1 kommend in Richtung Bersenbrück und umgekehrt einspurig, mithilfe einer Ampelanlage, durch die Baustelle geführt. Dagegen ist die Kreuzung für den Verkehr aus Richtung Alfhausen / Rieste gesperrt. Für den Verkehr hat man eine weitläufige Umleitung in beide Richtungen über Bersenbrück und Alfhausen eingerichtet. Für Radfahrer wird eine ortsnahe Umleitung eingerichtet. In Punkto Sportanlage in Vörden ist die Umgestaltung und Verlagerung der Rasenanlage durch die Fa. Heiler aus Bielefeld abgeschlossen, die Abnahme erfolgte am 19.05.2025. Direkt im Anschluss erfolgte die Freigabe des Sportplatzes für den Sportverein BS Vörden. Die Sanierung der Zufahrtstraße erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten "Sanierung Dorfteich" in Vörden. Auf Nachfrage von Herrn Helmut Steinkamp nach den Kosten dieser Maßnahme erwiderte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen, dass die Gesamtkosten für die Maßnahme bei ca. 1,8 Millionen Euro liegen, wovon ein Teil durch Zuschüsse und Eigenanteil ausgeglichen wird. Unter den Tagesordnungspunkten 5, 6, 7 und 8 folgten Ausführungen unseres Bauamtsleiters Jürgen Rolfsen über die Erweiterungen der Windparks in Bieste und Vörden. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie: hier Ergänzend fügte Herr Rolfsen hinzu, dass die öffentliche Auslegung für den Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August 2025 geplant sei. In der anschließenden Diskussion bemängelte unser Ratsmitglied Herr Josef Schönfeld den geringen Abstand der Windkraftanlagen, mit einer bisher noch nie dagewesenen Flügelspitzenhöhe von 245 mtr., zur vorhandenen Bebauung. Hier ein Beispiel für das was uns erwartet: hier. Dazu noch eine Information über den damit verbundenen Schattenwurf: hier. Er hält den Abstand von 500 mtr. zur Wohnbebauung für nicht ausreichend. Für diese Windkraftanlagen fordern wir einen Mindestabstand von 1.000 mtr. um eine Belästigung der Anwohner durch Schattenschlag usw. auszuschließen. Ihm und der IGNV Fraktion geht es darum des Schutz des Eigentums zu gewährleisten. Mit den Windkraftanlagen könnten die betroffenen Grundstücke im große Maße an Wert verlieren. Dazu kommt, nach seiner Meinung, dass die Gemeinde Neuenkirchen - Vörden ohnhin die vom Land Niedersachsen und dem Kreis Vechta vorgegebene Quote mehr als erfüllt habe und sich somit der weitere Ausbau der Windkraftanlagen erübrigt. Dazu führte unser Bürgermeister Ansgar Brockmann aus, dass die Gemeinde ihren Anteil leisten müsse. Bei den abschließenden Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte, signalisierte die Mehrheit des Bauausschusses ihre Zustimmung. Unter Top 8 stand der Bebauungsplan Nr. 87 "Erweiterung Niedersachsenpark Ost" in Hörsten/Vörden auf der Agenda. Hier ging es in erster Linie um den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Dazu führte unser Bauamtsleiter Herr Jürgen Rolfsen aus, dass man im Zuge der Erstellung der neuen Autobahnanschlussstelle A 1 (Rieste) weitere Gewerbeflächen östlich der Autobahn A 1, im Rahmen des Niedersachsenparks, anbieten möchte. Als raumordnerisches Ziel ist im regionalen Raumordnungsplan des Landkreises Vechta für den Gewerbestandort Neuenkirchen/Vörden an der Autobahn-Anschlussstelle ein Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten ausgewiesen. Es sollen möglichst interkommunale Gewerbegebiete entwickelt werden. Die angestrebte kommunale Planung erfolgt somit im Einklang mit diesen raumordnerischen Zielen bzw. Grundsätzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der linken Seite dargestellt und weist eine Flächengröße von rd. 54 ha aus. Für die Konkretisierung der Planung ist es erforderlich, die Belange der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit frühzeitig einzuholen. Die frühzeitige Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB soll in absehbarer Zeit durchgeführt werden. Die zu berücksichtgenden Belange umfassen die Raumordnung, Natur- und Artenschutz, Kompensation, wasserwirtschaftliche Belange wie z. B. das Überschwemmungs- gebiet "Rote Rieden" und das Trinkwassereinzugsgebiet "Wittefeld". Dazu kommen verkehrliche Belange, Immissionschutz und die Ver- und Entsorgung. Herr Josef Schönfeld, von der IGNV, betonte in seinem Statement die Notwendigkeit von gemeindeeigenen Gewerbegebieten außerhalb des Niedersachsenparks. Man könnte dieses Gebiet nach und nach zu einem gemeindeeigenen Gewerbegebiet entwickeln. Sinnvoll für die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wie auch für die Gemeinde Rieste. Mit der Eingliederung dieser Flächen in den Niedersachsenpark vergibt die Gemeinde eine einmalige Chance für die Zukunft. Angesichts der Herausforderungen, die auf unsere Gemeinde zukommen, wäre es eine gute und für die Bürger nachvollziehbare Entscheidung. H.B.M. Am Ende fand auch dieser Punkt die Zustimmung der Mehrheit im Bauausschuss. Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung standen Bauanträge und Bauvorhaben auf der Agenda. Bauvoranfrage der Grenergy Erneuerbare Energien GmbH, Berlin zur Errichtung eines Solarparks in Hörsten, nördlich der Hakenstraße und Severinghauser Straße in einem 200 mtr. breiten Streifen auf beiden Seiten und entlang der Autobahn A1. Mit dem 07.04.2025 hat die Firma Meistermacher Convenience Food GmbH (ehemals Dörffler), einen Bauantrag auf Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage im Bereich des Betriebsgeländes, Feldbrügge 16 in Neuenkirchen-Vörden zur Eigenversorgung des Betriebes gestellt. Die Anlage soll im östlichen Bereich des Betriebsgeländes in einer Größenordnung von knapp 1 MWh errichtet werden. Die Bauausschusssitzung vom 16.06.2025 war die letzte Ausschusssitzung an der Herr Jürgen Rolfsen als Bauaumtsleiter teilgenommen hat. Er wird unsere Gemeinde Ende August verlassen und eine neue Stelle in der Samtgemeinde Bersenbrück antreten. Wir, von der IGNV, wünschen ihm an dieser Stelle alles Gute und viel Erfolg. Es folgte ein nichtöffentlicher Teil. H.B.M. >